Kfz-Sachverständiger R.Schulz
 
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Unfallgutachten / Haftpflichtgutachten

Haftpflichtschaden

Was tun wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden?

Ihnen als Geschädigtem obliegt die Beweispflicht über die Höhe Ihres Schadens. In Ihrem Interesse sollten Sie sich diese Beweispflicht nicht von Ihrem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung abnehmen lassen.

Beauftragen Sie einen freien und unabhängigen Sachverständiger, auch dann, wenn Ihr Unfallgegner von sich aus einen Schadenregulierer oder Sachverständiger eingesetzt hat. Bei einem von Ihnen unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Für Fragen und eine Terminabsprache stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer 0212 / 881 54 87 zur Verfügung.

Kfz-Sachverständiger
Rudi Schulz
Hunsrückstr. 23

42699 Solingen

Tel.: +49-(0) 212/ 881 54 87
Fax: +49-(0) 212/ 881 54 88
info@rs-sachverstaendiger.de